Krankenkasse
Im Kanton Schwyz ist es möglich, das Hausärzte direkt mit Ihrer Krankenkasse papierlos abrechnen.
Zuletzt aktualisiert von Dr. med. Elke Lehmann, 18 September 2018, 6 Jahre seither
Wie rechnen wir ab?
Wir Hausärzte rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse papierlos ab. Sie erhalten somit im Normalfall keine Rechnung von uns, sondern von der Krankenkasse eine Uebersicht. Bei Unklarheiten oder auf Wunsch können Sie sich natürlich jederzeit von uns eine Originalrechungskopie erstellen lassen. Wenn Sie wünschen, können wir aber gern die Original-Rechnung an Sie stellen und Sie reichen diese dann nach Bezahlung zur Rückerstattung bei Ihrer KK selbst ein. Wir beraten Sie gern dazu, wenn Sie beim ersten Termin in unserer Praxis sind.
Was zahlt die Grundversicherung?
Für eine aerztliche Konsultation wird nach TarMED ab 1.1.2018 von der Grundversicherung in der Regel maximal für eine Dauer von 20min. bezahlt. Manchmal kann man in dieser relativ begrenzten Konsultationszeit nicht immer alle speziellen Themen besprechen. Dazu gibt es andere Tarifpositionen, die zur Anwendung kommen, auch Patienten die älter als 75 Jahre sind, erhalten mehr Konsultationszeiten. Keine Sorge, wir hören Ihnen genau zu und nehmen uns immer die Zeit für Sie, die sie jeweils benötigen.
Was zahlt die Zusatzversicherung?
Es gibt immer wieder Möglichkeiten, spezielle Untersuchungen oder Vorsorgeabklärungen über eine Zusatzversicherung abzurechnen. Ich stelle Ihnen jederzeit gern eine entsprechende ärztliche Verordung oder ein Rezept aus, allerdings kann ich Ihnen nicht für eine Uebernahme der Krankenkasse für diese Leistungen (z.B. Nichtpflichtmedikamente, Blutdruckapparate, medizinische Massagen ectr.) garantieren.
Privat oder Halbprivat- bekomme ich mehr?
Da es sich um eine ambulante Abklärung oder Behandlung bei uns handelt, spielen Spital-Zusatzversicherungen keine Rolle. Alle Patienten erhalten die gleichen Leistungen. Bei uns ist jeder Patient ein V (ery) I (mportant) P (atient).